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– di Gabriella Crosariol.

Das Urteil des ital. obersten Gerichtshofs (Sezioni Unite Corte di Cassazione) N. 2866 vom 05.02.2021 hat hierzu festgestellt, daß die Zustellung per Post in diesem Fall (anders als in Deutschland) nichtig aber heilbar, gemäß ital. Recht, ist.

Das ital. oberste Gerichtshof hat folgende internationale Akten berücksichtigt:

  • EG Verordnung N. 1393 / 2007, über Zustellungen von Schriftstücken in der EU
  • Strasbourger Übereinkommen vom 11.1977, über Zustellungen von Verwaltungsakten ins Ausland

Die EG Verordnung N. 1393 / 2007 schließt – in seiner Regelung – ausdrücklich die Zustellung per Post derVerwaltungsakten aus.  Strafzettel sind Verwaltungsakten, deshalb ist die o.e. Verordnung in diesem Fall nicht anwendbar.

Der Straßburger Übereinkommen, auf der anderen Seite, ermöglicht die direkte Zustellung von Verwaltungsakten per Post. Deutschland hat aber die Zustellung per Post von Verwaltungsakten (nach Deutschland) ausdrücklich ausgeschlossen!

Es ergibt sich daraus, daß die Zustellung per Post von einem ital. Strafzettel nach Deutschland weder gemäß dem o.e. Strasbourger Übereinkommen vom 1977, noch der EG Verordnung N. 1393 / 2007 zulässig „sein sollte“.

Die Zustellung von einem Verwaltungsakt muss mit dem Beistand der deutschen zuständigen Behörde nach Deutschland zugestellt werden, sonst wird die Zustellung als nichtig betrachtet. Die Nichtigkeit hat die Rechtswirkung nach dem Recht vom zustellenden Staat. Wenn ital. Behörden einen Strafzettel nach Deutschland per Post zustellen, ist die Zustellung nichtig, aber heilbar. Laut dem o.e. Urteil, wenn also der Widerspruch zu spät, nach dem angegebenen Fristen, eingelegt wird, wird die Zustellung automatisch geheilt und daher ist diese wirksam.

Aus diesen Gründen empfehlen wir zügig das Zustellungsdatum von Urkunden aus Italien, Zwecks Widerspruch, gleich zu prüfen, wobei wenn ein Einspruch eingelegt wird, die Zustellung auch erneut erfolgen könnte, sodass der Widerspruch praktisch nur ein Zeitgewinn ist. Der ital. Strafzettel gilt also, trotz aller internationalen Regelungen, als zugestellt und wirksam!

Unsere Kanzlei unterstützt deutschen Mandanten bei Widersprüchen von gerichtlichen und außergerichtlichen Akten, die aus Italien kommen.