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– Mario Dusi.

Wer von Erleichterungen des italienischen Steuersystems Gebrauch machen will, sollte sich um ein Langzeitvisum kümmern, sofern er kein EU-Bürger ist.

Eine Ausstellung solcher Visa ist insbesondere vorgesehen für Personen, die in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt selbstständig zu bestreiten, ohne zu arbeiten und für Personen, die bereits Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis aus beruflichen oder familiären Gründen sind, wenn sie ihre Arbeitstätigkeit beenden und Renten- oder Pensionsempfänger werden. Entsprechende Visa werden ebenfalls ausgestellt an Familienangehörige von EU-Bürgern und Mitarbeiter des Vatikans.

2-Jahres-Visa werden zudem für Personen ausgestellt, die Investitionen oder Spenden in Italien tätigen, z. B. eine Investition in Staatsanleihen in Höhe von mindestens € 2.000.000, eine Investition in eine italienische Gesellschaft in Höhe von mindestens € 500.000, eine Investition in ein Start-up-Unternehmen in Höhe von mindestens € 250.000 oder eine philanthropische Spende von mindestens € 1.000.000 in den Bereichen Kultur, Bildung, Einwanderungsmanagement, wissenschaftliche Forschung oder Erhaltung des kulturellen und landschaftlichen Erbes.

Um ein Langzeitvisum zu beantragen, muss der Ausländer nachweisen, dass er sich tatsächlich dauerhaft in Italien aufhält und seinen gewöhnlichen Aufenthalt dort begründen möchte; darüber hinaus muss der Antragsteller die Gewähr dafür bieten, dass er über eine Wohnung verfügt, die er als Wohnsitz wählen kann, und dass er über ausreichende wirtschaftliche Mittel außer dem Arbeitseinkommen verfügt, mit deren Fortbestand auch in Zukunft gerechnet werden kann (z. B. Renten, Pensionen, Immobilien).

Um ein Investorenvisum zu erhalten, muss man zunächst ein Einreisevisum beim Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung anfordern und dann, sobald man in Italien ist, eine Aufenthaltsgenehmigung für Investoren beim Polizeiamt beantragen; im Antrag muss die beabsichtigte Investition oder Spende genau beschrieben und angegeben werden.

In allen Fällen handelt es sich also um bürokratische nicht einfache Verfahren mit strengen Anforderungen, deren Bearbeitung eine fundierte Kenntnis der Regeln des Einwanderungsrechts voraussetzt.

Unsere Kanzlei stellt seit immer ihr Fachwissen zur Verfügung, um bei der Überprüfung der Anforderungen, der Sammlung der Unterlagen und der Einreichung des Antrags zu helfen.